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Alkoholgenuss nicht überall erlaubt

Nach Polen reisende Urlauber sollten daran denken, dass der Genuss eines im Supermarkt gekauften Bierchens an einem schattigen Plätzchen im Park oder beim Bummeln durch die Fußgängerzone Ärger bedeuten kann. In Polen begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit, wenn man alkoholische Getränke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder in Parkanlagen zu sich nimmt. Daher sollte man einen Biergarten oder den Außenbereich eines gastronomischen Betriebs wählen, wenn einen der Durst nach etwas Alkoholischem überkommt.

Das genannte Verbot wird sowohl in Chelmno als auch in der Nachbarstadt Swiecie von Stadtpolizei (Ordnungsamt) und Polizei durchgesetzt. Heute berichtet die Tageszeitung Gazeta Pomorska, dass die Stadtpolizei Swiecie seit Ferienbeginn bereits einige Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das genannte Verbot verhängt hat. Der Chef der Stadtpolizei macht deutlich, dass man es zwar oft bei einer mündlichen Verwarnung belasse, sofern die Ordnungswidrigkeit an einem abgelegenen Ort erfolgt und der Ertappte Einsicht zeigt. Im Stadtzentrum greife man aber konsequent durch. Im Schnitt koste der unerlaubte Alkoholkonsum 100 Zloty.



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