Krankenhaus klagt erfolgreich Millionenbetrag ein
Übereilte und undurchdachte Initiativen des Gesetzgebers wirken oft viele Jahre nach. Ein Paradebeispiel dafür bildet das sog. Gesetz 203, mit dem das polnische Parlament vor sieben Jahren die Krankenhäuser in Polen dazu verpflichtet hatte, ihren Angestellten um mindestens 203 Zloty die Gehälter zu erhöhen. Was das im Vorfeld der Verabschiedung dieses Gesetzes laut über seinen mageren Verdienst klagende Pflegepersonal freute, erboste die Geschäftsführungen der Krankenhäuser, weil diese kaum Zeit hatten, sich auf diese erhebliche Mehrbelastung vorzubereiten, und auch ansonsten keine zusätzlichen Finanzmittel vom Staat erhielten.
Die Folge waren zahlreiche Gerichtsprozesse, mit denen die teilweise in arge finanzielle Schwierigkeiten geratenen Krankenhäuser versuchten, einen Ausgleich zu erhalten. Auch das Krankenhaus in Chelmno versuchte, vom Staat die 2,3 Mio. Zloty Mehrkosten erstattet zu bekommen. Über das vorläufige Ergebnis des sich anschließenden Rechtsstreits berichten sowohl die Wochenzeitung Czas Chelmna (Ausgabe vom 29. August) als auch die Tageszeitung Gazeta Pomorska.
Zunächst galt es die Frage zu klären, an wen eine entsprechende Klage adressiert werden muss. 2005 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass der Nationale Gesundheitsfonds, der in Polen die Funktion einer Krankenkasse für alle gesetzlich versicherten Personen erfüllt, für die Zahlung eines eventuellen Schadensersatzes verantwortlich ist.
Das darauf vom Krankenhaus gegen den Nationalen Gesundheitsfonds angestrengte Verfahren zog sich hin, weil man sich in Chelmno mit einem Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung von nur 200000 Zloty vorsah, nicht zufrieden geben wollte. Die Hartnäckigkeit hat sich offensichtlich gelohnt. Zwar hat der Nationale Gesundheitsfonds noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft, dennoch ist Mariola Burc, die Direktorin des für den gesamten Landkreis Chelmno zuständigen Krankenhauses, optimistisch, dass das mittlerweile ergangene und für die Einrichtung günstige Urteil Bestand haben wird.
Neben der Erstattung der 2,3 Mio. Zloty wird der Beklagte zusätzlich die in den letzten Jahren aufgelaufenen Zinsen in Höhe von über einer Million Zloty zahlen müssen. Mit jedem Tag erhöht sich dieser Zinsbetrag um rund 1000 Zloty. Daher ist die Chefin des Krankenhauses davon überzeugt, nicht mehr lange auf die Überweisung des Nationalen Gesundheitsfonds warten zu müssen.









