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Eine Gesetzesänderung zu viel …

ist einem 13-jährigen krebskranken Jungen aus Swiecie und seiner ihn aufopferungsvoll pflegenden Mutter zum Verhängnis geworden. An einem Hirntumor erkrankt, befindet sich der kleine Patient seit zwei Jahren in Behandlung der Universitätsklinik in Bydgoszcz. Der Tagesablauf der Familie - schreibt die Tageszeitung Gazeta Wyborcza - wird von der schweren Erkrankung und den regelmäßigen Besuchen im Krankenhaus bestimmt.
Das alltägliche Leben des auf einen Rollstuhl angewiesenen Jungen, der gerade einer erneuten Chemotherapie unterzogen wird, erschwert das Unvermögen der für Schwerbehindertenfragen zuständigen Kreisbehörde in Swiecie, einen neuen Schwerbehindertenausweis auszustellen, der die Mutter als Betreuerin die Nutzung von Behindertenparkplätzen gestattet. Einen solchen Ausweis besaß die Mutter bis Ende Februar. Eine Verlängerung des Dokuments wurde ihr aber mit Hinweis auf eine mittlerweile in Kraft getretene Gesetzesänderung verweigert. Demnach kann der Junge jetzt erst als Schwerbehinderter gelten, wenn er 16 Jahre alt wird! Die Mutter hat Widerspruch bei der Woiwodschaftsbehörde eingelegt. Die Widerspruchsbehörde lässt sich mindestens zwei Wochen Zeit, um über den Fall zu entscheiden.

Mal ehrlich: Wer würde den zuständigen Beamten einen Strick daraus drehen, wenn sie sich in einem Fall wie diesem über eine mehr als offensichtliche Gesetzeslücke hinwegsetzen und einen neuen Ausweis ausstellen? Wie vereinbart man es als Beamter mit seinem Gewissen, wenn man einer Mutter schon seit mehr als zwei Monaten zumutet, ihren 30 kg schweren Sohn ggf. tragen zu müssen und bei Wind und Wetter lange Wege zurückzulegen?

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